PLATZREGELN DES GOLF CLUB
SCHLOSS EGMATING
(gültig ab 01.01.2019)
- Allgemeines
Es gelten die Allgemeine Turnier- und Vorgabenordnung des GC Schloss Egmating und die nachstehenden Platzregeln, bei Ligaspielen die jeweils einschlägigen Ligastatuten und Turnierbedingungen des BGV und des DGV in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese können im Clubsekretariat eingesehen werden.
Bei clubinternen und offenen Wettspielen des GC Schloss Egmating dürfen Spieler während der festgesetzten Runde auf Golfwagen mitfahren. Bei internen Jugendwettspielen unseres Clubs sind Caddies nicht erlaubt.
- Platzregeln
- AUS (Regel 2)
- Wird durch weiße Pfähle oder weiße Linien an den Spielbahnen 9, 10, 13, 14, 15, 16, 17 und 18 Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
- Die platzseitige Kante der Wege und Straßen an den Spielbahnen 17 und 18, die an den Golfplatz angrenzen ist
- Penalty Areas (Regel 17)
Alle Bereiche die durch rote oder gelbe Pfähle (und/ oder rote und gelbe Linien) gekennzeichnet sind.
Vor dem Wasserhindernis an Loch 4 befindet sich eine optionale Drop Zone.
Diese ist zu benutzen, wenn für einen nach Regel 17.1 fallenzulassenden Ball eine regelkonforme Stelle nicht einwandfrei festzustellen ist.
- Spielverbotszonen (Regel 4)
Sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen.
Hinweis:
Biotope, neu Spielverbotszonen, sind durch das Landratsamt festgelegt und dürfen aus Gründen des Umweltschutzes nicht betreten werden.
Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Platzregel Nr. 3 liegt vor, wenn Spieler das Biotop betreten. Dies kann bereits beim ersten Verstoß gemäß Regel 2.4 mit Disqualifikation für das Turnier geahndet werden.
- Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 1)
- Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie;
- Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen;
- Mit Kies oder Sand verfüllte Drainagegräben;
- frisch verlegte Soden
- Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand durch ein Tierloch, Aufgeworfenes oder den Laufweg eines Tiers behindert
- Bestandteil des Platzes (Regel 1a)
- Künstlich angelegte Oberflächen, die mit Holzspänen (Rindenmulch) angelegt wurden, gelten als Bestandteil des Platzes und sind kein
- Üben/ Einschränkung von Übungsschlägen zwischen zwei Löchern (Regel 5b)
Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Ein Spieler darf keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe
- Unterbrechung des Spiels; Wiederaufnahme des Spiels (Regel 7b)
Signaltöne für sofortige Spielunterbrechung:
- Unterbrechung des Spiels: ein langer Signalton
- Wiederaufnahme des Spiels: zwei aufeinanderfolgende Signaltöne
- Abbruch des Spiels: drei Signaltöne
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation
Anmerkung: Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).
Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).
- Hinweise
Entfernungsmarkierungen (Grünanfang)
- Auf dem Fairway durch Teller:
gelb: 200m, rot: 150m, weiss: 100m
- grüne Pfosten mit:
drei gelben Ringen = 200m;
zwei roten Ringen = 150m; einem weißen Ring = 100m
- Sprinklerdeckel auf dem Fairway sind mit Meterzahlen für Anfang des Grüns
- Messpunkt auf dem Abschlag zeigt die Entfernung zur Grünmitte
Notfall – Nummer: 112
- Verhaltensrichtlinien (Regel1.2b)
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Fehlverhalten |
Schwerwiegendes Fehlverhalten |
Mit einem Trolley zwischen Grün u. Bunker hindurchzufahren. Absichtlich oder unabsichtlich mit einem Trolley über das Vorgrün bzw. Grün zu fahren. |
Absichtlich das Grün beschädigen |
Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger zu beschädigen und den Rasen zu beschädigen |
Absichtlich oder unabsichtlich mit einem Trolley über das Vorgrün bzw. Grün zu fahren. Ein Golfbag oder Trolley ist nicht auf dem Vorgrün oder Grün abzustellen. |
Einen Schläger zu werfen |
Abweichend von der Platzvorbereitung, eigenständig Abschlagsmarkierungen oder
Pfähle zu versetzen |
Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken |
Einen Schläger in Richtung anderer Personen zu werfen |
Ball aus dem Loch mit der Fahne rausziehen |
Lose hinderliche Naturstoffe oder bewegliche Hemmnisse zum Nachteil eines anderen Spielers zu entfernen, nachdem er darum gebeten hatte, diese liegenzulassen |
Herausschlagen von Divots bei Probeschwüngen auf der Teebox |
Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert |
Missachtung von Regel 5.6b;
Stichwort „Ready Golf“ |
Pitchmarken nicht ausbessern, Bunker nicht zu harken, Divots nicht zurückzulegen auf dem Fairway, First Cut oder Semi-Rough, |
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Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten |
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Spielen mit einer Vorgabe, die zu dem Zweck erlangt wurde, um sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen oder eine Runde zu spielen, um eine solche Vorgabe zu erlangen |
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Falsches Verwenden von Driving-Rangebällen (Siehe Regelungen); Mitnahme von Driving-Rangebällen
Spielen von Driving- Rangebällen auf den Plätzen |
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Rücksichtslosigkeit, unsportliches Verhalten und Drohungen gegenüber anderen Spielern, Referees, Zuschauern, Platzarbeitern oder
Personal |
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Das Betreten von Spielverbotszonen insbesondere von Biotopen kann mit Platzverbot geahndet
werden |
Strafe für Verstoß:
Entscheidung gemäß Spielleitung – diese kann von Verwarnung bis zur Disqualifikation führen |
Strafe für Verstoß im Wettspiel:
im Lochspiel: mindestens Lochverlust bis zu Disqualifikation
im Zählspiel: mindestens Grundstrafe bis zu Disqualifikation
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung oder der Geschäftsführung verhängt.
In- und außerhalb eines Wettspiels kann die Geschäftsführung den Verweis von der Anlage bzw. Hausverbot erteilen |